Pauschal 800 € inkl. USt
Ich begleite Sie bis zum fertigen Antrag, ohne Weg in eine Kanzlei. Am Ende unterschreiben Sie den fertigen Antrag und reichen ihn selbst beim Gericht ein.
Ohne Anmeldung, ohne Unterlagen, in wenigen Minuten. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie es ausdrücklich erteilen.
Die Pauschale gilt unabhängig von der Zahl Ihrer Gläubiger. Nur bei unvorhersehbarem, erheblichem Mehraufwand fällt nach vorheriger Vereinbarung eine Zusatzvergütung an. Dazu kommen Gerichtskosten, die Sie in den meisten Fällen auf Antrag erst nach der Restschuldbefreiung bezahlen müssen (Stundung, § 4a InsO). So setzen sich die Kosten zusammen
Beispiel mit frei erfundenen Zahlen.
Und zu jedem Schritt: Fünf Dinge, die es bei uns nicht gibt.
In wenigen Minuten sehen Sie, ob eine Privatinsolvenz für Sie der richtige Weg ist. Dazu bekommen Sie eine erste Einschätzung: was von Ihrem Einkommen pfändbar wäre und welche Art von Plan zu Ihnen passt. Ohne Anmeldung, bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden.
Mahnungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Gehaltsnachweise. Fotografieren reicht, ordnen müssen Sie nichts. Die Plattform liest die Dokumente aus und trägt Ihre Daten, Gläubiger und Einnahmen automatisch ein. Was fehlt, fragt sie gezielt nach.
Auf Grundlage Ihrer Dokumente bespreche ich mit Ihnen Ihre Situation und das Verfahren der Privatinsolvenz und beantworte Ihre Fragen. Das Gespräch ist für Sie kostenlos; bezahlt wird erst danach, bevor ich Ihre Gläubiger anschreibe.
Ich erstelle Ihren Schuldenbereinigungsplan und schreibe Ihre Gläubiger an. Stimmen alle zu, ist kein Gerichtsverfahren nötig. Stimmt einer nicht zu, geht es mit Schritt 5 weiter, ohne dass Sie neu anfangen müssen.
Scheitert die Einigung, stelle ich die Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Sie bekommen die vollständige Antragsmappe: Bescheinigung, Plan, Vermögensübersicht und die amtlichen Formulare mit Ihren Daten. Die reichen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht selbst ein. Was Sie in den folgenden 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung beachten müssen, bekommen Sie schriftlich von mir.
Vor dem Upload können Sie ein Erstgespräch buchen: Ich erkläre Ihnen den Ablauf und beantworte Ihre Fragen zum Verfahren - kostenlos und unverbindlich. Dafür brauchen Sie nur ein Konto, keine Unterlagen.
Über Ihren eigenen Fall spreche ich erst, wenn Ihre Unterlagen da sind. Ohne Ihre Zahlen kann Ihnen niemand seriös sagen, was Ihr Verfahren kostet, wie lange es dauert und ob es der richtige Weg ist. Genau dafür ist das Beratungsgespräch in Schritt 3 da.
Ich bin Alexander Grollmann, Rechtsanwalt in Bonn, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Ihr Mandat läuft mit mir persönlich, es wird nicht über ein Portal an anonyme Anwälte vermittelt.
Ich prüfe Ihre Unterlagen, erstelle den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und führe die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern. Scheitert der Einigungsversuch, stelle ich Ihnen die Bescheinigung nach § 305 InsO aus und bereite Ihren Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz vollständig ausgefüllt für Sie vor. Im gerichtlichen Verfahren vertrete ich Sie nicht.
Zunächst laden Sie lediglich Ihre Unterlagen hoch und vereinbaren einen Beratungstermin. Nach dem Termin zahlen Sie die erste Hälfte der Pauschale zum Anstoßen der Kommunikation mit den Gläubigern. Kann keine Vereinbarung mit allen Gläubigern getroffen werden, erhalten Sie nach Zahlung der zweiten Hälfte der Pauschale den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz. Sie erhalten außerdem eine Merkliste, was Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beachten müssen.
Auf jede Nachricht antworte ich innerhalb von einem Werktag. Wenn etwas länger dauert, sage ich Ihnen warum, bevor Sie fragen müssen.
Ich lehne niemanden ab, weil der Fall zu klein ist. Es gibt keine Mindestschuldensumme - weder gesetzlich noch bei mir.
Bei der Privatinsolvenz zahlen Sie an verschiedene Stellen. Viele Angebote nennen nur ein kostenloses Erstgespräch. Ich nenne alle Kosten vorab.
Ohne Vermögen und ohne pfändbares Einkommen kosten Verfahren und Restschuldbefreiung bei bis zu zehn Gläubigern rund 2.150 €. Mehr Gläubiger, Vermögen oder Einkommen erhöhen die Kosten.
Bei Kostenstundung müssen Sie diese Kosten nicht vor Verfahrensbeginn aufbringen. Die Stundung kann Gerichtskosten sowie die Vergütung von Insolvenzverwalter und Treuhänder umfassen. Können Sie die gestundeten Kosten nach der Restschuldbefreiung nicht auf einmal zahlen, kann das Gericht Monatsraten festsetzen, höchstens 48 (§ 4b InsO).
Die Schuldenhöhe selbst ist nicht der entscheidende Kostenfaktor. Maßgeblich sind vor allem die verwertbare Insolvenzmasse, die Zahl der angemeldeten Gläubiger, die Dauer und der Arbeitsaufwand.
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse - also nach pfändbarem Vermögen und den während des eröffneten Verfahrens eingehenden Beträgen, nicht nach der Gesamtschuld. Hinzu kommen Auslagen, etwa für Zustellungen und Veröffentlichungen.
Vereinfachtes Schema: Gerichtskosten = Gebühren nach dem GKG + gerichtliche Auslagen
Für die Gebühren wird aus der jeweils aktuellen Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes eine Grundgebühr ermittelt und mit den Gebührensätzen der durchgeführten Verfahrensabschnitte multipliziert. Da Verfahrensablauf und Abrechnungswert unterschiedlich sein können, lässt sich dieser Teil vorab nur näherungsweise berechnen.
Regelvergütung nach der Insolvenzmasse; die Stufen werden nacheinander berechnet:
Bei geringer oder fehlender Insolvenzmasse gilt eine Mindestvergütung von grundsätzlich 1.400 €. Werden die nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO erforderlichen Unterlagen von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Mindestvergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 13 InsVV auf 1.120 €; die gesetzlichen Zuschläge bei mehr als zehn angemeldeten Gläubigern bleiben unberührt.
Erhöhung der Mindestvergütung bei mehr als zehn Gläubigern:
Hinzu kommen die Auslagen des Verwalters, gegebenenfalls Zu- oder Abschläge wegen besonderer Schwierigkeit und anschließend 19 % Umsatzsteuer.
Der Treuhänder erhält 5 % der ersten 35.000 €, 3 % des Mehrbetrags bis 70.000 € und 1 % des darüber hinausgehenden Betrags, mindestens jedoch 140 € je Tätigkeitsjahr, wobei sich die Mindestvergütung bei einer Verteilung an mehr als fünf Gläubiger um 70 € je angefangene fünf weitere Gläubiger erhöht.
Hinzu kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer. Die Wohlverhaltensphase dauert nicht automatisch volle 3 Jahre, weil die Zeit des eröffneten Insolvenzverfahrens mitzählt. Der Treuhänder verteilt insbesondere das abgetretene pfändbare Einkommen.
Solange Ihr Konto gepfändet ist, kommen Sie an Ihr Geld nicht heran - auch nicht an Lohn, Kindergeld oder Sozialleistungen. Der erste Schritt ist deshalb nicht die Insolvenz, sondern das P-Konto.
Ihre Bank muss Ihr Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln, spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstags. Wandeln Sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung um, wirkt der Schutz auch für diese Pfändung. Geschützt ist danach Ihr gesamtes Guthaben bis zum Freibetrag - auch Lohn und Gehalt, nicht nur Sozialleistungen. Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € (Stand 01.07.2026); für Unterhaltspflichten erhöht er sich, oft deutlich.
Freibetrag berechnen Bescheinigung beantragen Was beim P-Konto oft falsch verstanden wird
Nicht jede Überschuldung braucht ein Insolvenzverfahren, und nicht jeder braucht einen Anwalt.
Dann ist oft eine außergerichtliche Einigung ohne Privatinsolvenz möglich. Eine Privatinsolvenz kann sich lohnen, wenn Ihre Schulden deutlich höher sind als das, was Sie in drei Jahren aufbringen können. Das hängt vom Einzelfall ab.
Caritas, AWO, Diakonie und kommunale Stellen beraten kostenlos und fachlich gut. Der übliche Engpass sind Wartezeiten. Wenn Sie warten können, ist das ein guter Weg.
Sind Sie zurzeit selbstständig, gilt die Regelinsolvenz. Waren Sie es früher, gilt sie bei 20 oder mehr Gläubigern oder bei Schulden aus Arbeitsverhältnissen (§ 304 InsO). Die kostenlose Prüfung sagt Ihnen, welches Verfahren für Sie gilt.
Solche Forderungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen, wenn der Gläubiger sie entsprechend anmeldet (§ 302 InsO). Gleiches gilt etwa für Geldstrafen. Für Ihre übrigen Schulden kann die Privatinsolvenz trotzdem sinnvoll sein.
Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen. Trotzdem ist sie die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird. Was wird während des Verfahrens gespeichert? Wie lange bleibt der Eintrag danach? Ist ein P-Konto ein Negativmerkmal? Und warum bedeutet die Löschung eines Eintrags noch keinen Kredit?
Schulden entstehen meist durch Krankheit, Jobverlust oder Trennung, und die meisten kämpfen jahrelang allein, bevor sie Hilfe holen. Das Verfahren gibt es genau für diese Lage. Zuerst prüfen Sie kostenlos und ohne Anmeldung, ob die Privatinsolvenz für Sie passt. Dann laden Sie Ihre Unterlagen hoch - ungeordnet, fotografiert reicht. Einen vorläufigen Schuldenbereinigungsplan sehen Sie, bevor Sie sich für die Beauftragung von Rechtsanwalt Alexander Grollmann entscheiden. Ob und wann Sie beginnen, entscheiden Sie.
Der erste Schritt ist kostenlos und anonym.
Kostenlos prüfen