Alexander GrollmannSchnellcheck · Schritt 1 von 2

Passt die Privatinsolvenz zu Ihnen?

Vier Fragen mit Ja oder Nein, anonym und unverbindlich. Ein Ja schließt Sie nicht von Hilfe aus; es zeigt nur, welcher Weg zu Ihnen passt.

Frage 1 von 5 · SelbständigkeitHaben Sie ein Gewerbe angemeldet oder freiberuflich gearbeitet, jetzt oder früher?

Warum ich das frage: Wer selbständig war, kommt je nach Zahl der Gläubiger in ein anderes Verfahren.

Frage 2 von 5 · Frühere RestschuldbefreiungHat ein Gericht schon einmal über eine Restschuldbefreiung bei Ihnen entschieden?

Restschuldbefreiung heißt: Am Ende einer Privatinsolvenz kann das Gericht Sie von den offenen Schulden befreien. Dafür müssen Sie Ihre Pflichten im Verfahren erfüllen.

Warum ich das frage: Nach einer früheren Entscheidung gilt eine Wartezeit, bevor ein neuer Antrag möglich ist (§ 287a Abs. 2 InsO). Wie lang sie ist, hängt davon ab, was entschieden wurde.

Frage 3 von 5 · Laufendes VerfahrenLäuft bei Ihnen gerade ein Insolvenzverfahren?

Warum ich das frage: Solange ein Verfahren läuft, ist ein zweiter Antrag nicht möglich.

Frage 4 von 5 · ImmobilieBesitzen Sie eine Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück), allein oder anteilig?

Warum ich das frage: Grundeigentum macht das Verfahren komplexer; dafür ist dieses Angebot noch nicht ausgelegt.

Frage 5 von 5 · MithaftungHaftet jemand gemeinsam mit Ihnen für Schulden, zum Beispiel als Bürge oder Mitkreditnehmer?

Warum ich das frage: Diese Person wird durch Ihre Restschuldbefreiung nicht mitbefreit; das braucht ein abgestimmtes Vorgehen.

Gemeint sind Schulden, die Sie nicht mehr bezahlen können, zum Beispiel als Bürge oder Mitkreditnehmer. Ein gemeinsamer Mietvertrag ohne Rückstand zählt hier nicht.

Gut zu wissen, bevor Sie weitergehen

Bestimmte Schulden bleiben auch nach einer Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO):

  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (zum Beispiel Betrug)
  • vorsätzlich vorenthaltener Unterhalt
  • Steuerschulden aus einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Falls das bei Ihnen zutrifft, ist das kein Ausschluss: Ich kläre im Gespräch mit Ihnen, was es für Sie bedeutet. Für Ihre übrigen Schulden kann die Privatinsolvenz trotzdem der richtige Weg sein.

Ihre Angaben bleiben anonym: keine Anmeldung, keine Unterlagen. Sie werden nur für diese Sitzung gespeichert, damit nichts verloren geht, wenn Sie zwischendurch eine andere Seite öffnen. Das Gesetz nennt das Verfahren Verbraucherinsolvenz; gemeint ist dasselbe.