P-Konto-Bescheinigung

Schützen Sie Ihr Existenzminimum auf dem Konto.

Auf einem Pfändungsschutzkonto bleibt Ihnen jeden Monat ein Betrag, an den Gläubiger nicht herankommen. Wie hoch er ist, muss bescheinigt werden. Diese Bescheinigung stelle ich Ihnen aus, nach §§ 899 und 902 ZPO.

Was es kostet
Pauschaleeinmalig, keine weiteren Kosten bei mir 40,00 €
Bearbeitung in der Regel unter zwei Werktagen.

Angaben erfassen

Sie haben schon ein Konto? Hier anmelden - dann brauchen Sie sich nicht noch einmal zu registrieren.

So geht es

  1. Konto und Angaben: Ihre Daten und das Girokonto, um das es geht.
  2. Erhöhungsbeträge: Unterhalt und Kindergeld erhöhen den geschützten Betrag. Die Summe sehen Sie sofort.
  3. Zahlung der Pauschale.
  4. Ich prüfe und stelle die Bescheinigung aus, als PDF zum Herunterladen.
Alexander GrollmannRechtsanwalt in Bonn