Vollmacht P-Konto-Bescheinigung

Fassung 1

Hiermit beauftrage und bevollmächtige ich Rechtsanwalt Alexander Grollmann, Kaiserstr. 171, 53113 Bonn, eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO für mein Pfändungsschutzkonto auszustellen.

Umfang

Die Vollmacht umfasst die Entgegennahme, Prüfung und Auswertung der von mir hierfür eingereichten Angaben und Nachweise (einschließlich der elektronischen Verarbeitung auf der Mandats-Plattform der Kanzlei) sowie die Ausstellung der Bescheinigung und deren Übermittlung an mich.

Beschränkung

Die Vollmacht ist auf diesen Gegenstand beschränkt. Sie umfasst insbesondere nicht die Vertretung gegenüber Gläubigern, Kreditinstituten, Gerichten oder Behörden, die Vertretung in einem Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren oder sonstige Beratungsleistungen. Eine Geldempfangsvollmacht ist nicht erteilt. Die Vorlage der Bescheinigung bei meinem Kreditinstitut übernehme ich selbst.

Form

Ich erteile diese Vollmacht in Textform durch das Setzen des Häkchens (§ 167 Abs. 2 BGB); eine eigenhändige Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Der Zeitpunkt wird protokolliert.

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